GLOSSAR

Assoziierte
Personen, die sich der Ordensgemeinschaft anschliessen, um an ihrer Spiritualität und Sendung intensiver teilzunehmen.

 

Barmherzige Schwestern vom heiligen Kreuz
Ordensgemeinschaft der katholischen Kirche mit franziskanischer Spiritualität; Kurzformen: Kreuzschwestern oder Ingenbohler Schwestern;
Lateinisches Ordenskürzel: SCSC = Sororum Caritatis Sanctae Crucis

 

Charisma 
In der Bibel eine besondere Gabe des Heiligen Geistes; in Ordensgemeinschaften die spezifische vom Heiligen Geist bewirkte Berufung, Sendung einer Gemeinschaft

 

Evangelische Räte 
Armut, Gehorsam, Jungfräulichkeit sind Werte des Evangeliums; sie werden in den Orden in Gelübdeform gelebt.

 

Exerzitien 
Geistliche Übungen über fünf, zehn oder 30 Tage, die den Übenden unter der Leitung eines Exerzitienbegleiters / Exerzitienbegleiterin in eine neue Begegnung mit sich selbst und mit Gott führen und in dieser Beziehung wachsen soll. Gestaltet meist nach den Vorgaben des hl. Ignatius von Loyola.

 

Formation
Die Ausbildung für das Leben in einer Ordensgemeinschaft

 

Franziskanisches Mindersein
zentrale Werthaltung der franziskanischen Spiritualität, die begründet ist im Abstieg Gottes in Jesus Christus zu den Menschen. Mindersein ist ein Beziehungswort und bedeutet, uns vor Gott klein wissen und unsere Größe darin erfahren, dass Er sich uns zuneigt. Im Mindersein wird auch dem andern Lebensraum geöffnet.

 

Generalkapitel
Die höchste beschlussfassende Autorität der Gesamtgemeinschaft; findet alle 6 Jahre statt.

 

Generaloberin
Die Vorsteherin, Leiterin der Gesamtgemeinschaft

 

Generalleitung
Die Generaloberin steht zusammen mit mehreren Generalrätinnen der Gesamtgemeinschaft vor.

 

Ingenbohler Schwestern
Kurzform für die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz in der Schweiz –  entsprechend dem Ort des Mutterhauses in Ingenbohl

 

Institut
Verkürzter Ausdruck für ein Ordensinstitut. Das katholische Kirchenrecht spricht von „Instituten des geweihten Lebens“ im Unterschied zu Gesellschaften apostolischen Lebens, Personalprälaturen, Säkularinstituten und Weltpriestergemeinschaften.

Juniorat
Die Zeit zwischen der Erstprofess und der Ablegung der Gelübde auf Lebenszeit – mindestens 5 Jahre

Institut
Verkürzter Ausdruck für ein Ordensinstitut. Das katholische Kirchenrecht spricht von „Instituten des geweihten Lebens“ im Unterschied zu Gesellschaften apostolischen Lebens, Personalprälaturen, Säkularinstituten und Weltpriestergemeinschaften.

 

Juniorat
Die Zeit zwischen der Erstprofess und der Ablegung der Gelübde auf Lebenszeit – mindestens 5 Jahre

 

Kandidatur
Die Zeit des Kennenlernens bis zum Eintritt ins Postulat

 

Kongregation
Kirchenrechtlicher Ausdruck für eine  Ordensgemeinschaft der neueren Zeit, die pastoral, apostolisch oder karitativ tätig ist und meist einen weltweiten Personalverband darstellt. Der Begriff ist aus dem Kirchenrecht von 1983 verschwunden und ist mit „Institut des geweihten Lebens“ ersetzt worden.

 

Konstitutionen – Ordensregel
Die Ordensregel ist die Lebensordnung einer Gemeinschaft; ist von einem der grossen Ordensgründer verfasst (Benedikt, Franziskus, Dominicus..). Diese wird in den Konstitutionen (Satzungen) den Zeitumständen angepasst.

 

Konvent, Kommunität
Hausgemeinschaft von mehreren Schwestern

 

Konventoberin

Leiterin einer Hausgemeinschaft

 

Kreuzschwestern
Kurzform des offiziellen Namens „Barmherzige Schwestern vom heiligen Kreuz“ in den Ländern ausserhalb der Schweiz

 

Laudes
Morgenlob der Kirche

 

Mutterhaus
Organisatorischer und geistiger Mittelpunkt, Ort emotionaler Heimat

 

Noviziat
zweite Ausbildungsphase als Vorbereitung für die Erstprofess

 

Ökonomin
Vermögensverwalterin

 

Orden
Religiöse Gemeinschaft. Im Begriff ist „Ordnung“ enthalten und beinhaltet stärker alsder Begriff Gemeinschaft das Leben nach einer Regel. In der Tradition hat man bis zum neuen Kirchenrecht 1983 zwischen Orden und Kongregationen unterschieden.

 

Postulat
Erste Zeit des Kennenlernerns und des Mitlebens in einer Ordensgemeinschaft (meist 6 Monate), bevor die Aufnahme ins Noviziat erfolgt.

Profess
Religiöser Akt, in dem Frauen oder Männer im Rahmen eines öffentlichen Gelübdes ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen weihen; gleichzeitig werden sie damit rechtlich in ihre Ordensgemeinschaft aufgenommen.
Die Weihe erfolgt gestuft: in der zeitlichen Profess: 1-3 Jahre; in der Bindung auf Lebenszeit (nach ca. 5 Jahren)

 

Provinz
Gliedgemeinschaft des Gesamtinstituts. Eine Provinz umfasst die örtlichen Schwesterngemeinschaften eines bestimmten Gebietes. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. In wichtigen Handlungen ist sie der Generalleitung gegenüber verantwortlich.

 

Provinzhaus
Hauptniederlassung einer Provinz mit dem Sitz der Provinzleitung

 

Provinzoberin
Leiterin einer Provinz

 

Provinzleitung
Leiterin einer Provinz mit den Provinzrätinnen

 

Provinzkapitel
Die höchste beratende und beschlussfassende Autorität einer Provinz

 

Refektorium 
Speisesaal eines Klosters

 

Rekreation
Gemeinsame Erholungszeit

 

Stundengebet
Gebet der Kirche, zu dem alle Ordensleute und Kleriker verpflichtet sind; teilt den Tag in Gebetszeiten ein.

 

Schwestern
Mitglieder der neueren Ordensinstitute im Gegensatz zu den Nonnen (Mitglieder der alten monastischen Gemeinschaften)

 

Ratio Formationis
Plan für die Aus- und Weiterbildung in einer Ordensgemeinschaft

 

Theodosia
Ordensinterne Zeitschrift, benannt nach unserem Ordensgründer P. Theodosius Florentini

 

Vesper  
Abendlob der Kirche

 

Vikariat
Gliedgemeinschaft des Instituts mit eigener Rechtspersönlichkeit, ohne volle Eigenständigkeit

 

Visitation
Regelmäßige vorgeschriebene Besuche der Provinz- oder der Generalleitung als Mittel zum Bewahren der Einheit und der Lebensordnung (Ordensobservanz)