GLOSSAR
Assoziierte
Personen, die sich der Ordensgemeinschaft anschliessen, um an ihrer Spiritualität und Sendung intensiver teilzunehmen.
Barmherzige Schwestern vom heiligen Kreuz
Ordensgemeinschaft der katholischen Kirche mit franziskanischer Spiritualität; Kurzformen: Kreuzschwestern oder Ingenbohler Schwestern;
Lateinisches Ordenskürzel: SCSC = Sororum Caritatis Sanctae Crucis
Charisma
In der Bibel eine besondere Gabe des Heiligen Geistes; in Ordensgemeinschaften die spezifische vom Heiligen Geist bewirkte Berufung, Sendung einer Gemeinschaft
Evangelische Räte
Armut, Gehorsam, Jungfräulichkeit sind Werte des Evangeliums; sie werden in den Orden in Gelübdeform gelebt.
Exerzitien
Geistliche Übungen über fünf, zehn oder 30 Tage, die den Übenden unter der Leitung eines Exerzitienbegleiters / Exerzitienbegleiterin in eine neue Begegnung mit sich selbst und mit Gott führen und in dieser Beziehung wachsen soll. Gestaltet meist nach den Vorgaben des hl. Ignatius von Loyola.
Formation
Die Ausbildung für das Leben in einer Ordensgemeinschaft
Franziskanisches Mindersein
zentrale Werthaltung der franziskanischen Spiritualität, die begründet ist im Abstieg Gottes in Jesus Christus zu den Menschen. Mindersein ist ein Beziehungswort und bedeutet, uns vor Gott klein wissen und unsere Größe darin erfahren, dass Er sich uns zuneigt. Im Mindersein wird auch dem andern Lebensraum geöffnet.
Generalkapitel
Die höchste beschlussfassende Autorität der Gesamtgemeinschaft; findet alle 6 Jahre statt.
Generaloberin
Die Vorsteherin, Leiterin der Gesamtgemeinschaft
Generalleitung
Die Generaloberin steht zusammen mit mehreren Generalrätinnen der Gesamtgemeinschaft vor.
Ingenbohler Schwestern
Kurzform für die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Kreuz in der Schweiz – entsprechend dem Ort des Mutterhauses in Ingenbohl
Institut
Verkürzter Ausdruck für ein Ordensinstitut. Das katholische Kirchenrecht spricht von „Instituten des geweihten Lebens“ im Unterschied zu Gesellschaften apostolischen Lebens, Personalprälaturen, Säkularinstituten und Weltpriestergemeinschaften.
Juniorat
Die Zeit zwischen der Erstprofess und der Ablegung der Gelübde auf Lebenszeit – mindestens 5 Jahre
Institut
Verkürzter Ausdruck für ein Ordensinstitut. Das katholische Kirchenrecht spricht von „Instituten des geweihten Lebens“ im Unterschied zu Gesellschaften apostolischen Lebens, Personalprälaturen, Säkularinstituten und Weltpriestergemeinschaften.
Juniorat
Die Zeit zwischen der Erstprofess und der Ablegung der Gelübde auf Lebenszeit – mindestens 5 Jahre
Kandidatur
Die Zeit des Kennenlernens bis zum Eintritt ins Postulat
Kongregation
Kirchenrechtlicher Ausdruck für eine Ordensgemeinschaft der neueren Zeit, die pastoral, apostolisch oder karitativ tätig ist und meist einen weltweiten Personalverband darstellt. Der Begriff ist aus dem Kirchenrecht von 1983 verschwunden und ist mit „Institut des geweihten Lebens“ ersetzt worden.
Konstitutionen – Ordensregel
Die Ordensregel ist die Lebensordnung einer Gemeinschaft; ist von einem der grossen Ordensgründer verfasst (Benedikt, Franziskus, Dominicus..). Diese wird in den Konstitutionen (Satzungen) den Zeitumständen angepasst.
Konvent, Kommunität
Hausgemeinschaft von mehreren Schwestern
Konventoberin
Leiterin einer Hausgemeinschaft
Kreuzschwestern
Kurzform des offiziellen Namens „Barmherzige Schwestern vom heiligen Kreuz“ in den Ländern ausserhalb der Schweiz
Laudes
Morgenlob der Kirche
Mutterhaus
Organisatorischer und geistiger Mittelpunkt, Ort emotionaler Heimat
Noviziat
zweite Ausbildungsphase als Vorbereitung für die Erstprofess
Ökonomin
Vermögensverwalterin
Orden
Religiöse Gemeinschaft. Im Begriff ist „Ordnung“ enthalten und beinhaltet stärker alsder Begriff Gemeinschaft das Leben nach einer Regel. In der Tradition hat man bis zum neuen Kirchenrecht 1983 zwischen Orden und Kongregationen unterschieden.
Postulat
Erste Zeit des Kennenlernerns und des Mitlebens in einer Ordensgemeinschaft (meist 6 Monate), bevor die Aufnahme ins Noviziat erfolgt.
Profess
Religiöser Akt, in dem Frauen oder Männer im Rahmen eines öffentlichen Gelübdes ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen weihen; gleichzeitig werden sie damit rechtlich in ihre Ordensgemeinschaft aufgenommen.
Die Weihe erfolgt gestuft: in der zeitlichen Profess: 1-3 Jahre; in der Bindung auf Lebenszeit (nach ca. 5 Jahren)
Provinz
Gliedgemeinschaft des Gesamtinstituts. Eine Provinz umfasst die örtlichen Schwesterngemeinschaften eines bestimmten Gebietes. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. In wichtigen Handlungen ist sie der Generalleitung gegenüber verantwortlich.
Provinzhaus
Hauptniederlassung einer Provinz mit dem Sitz der Provinzleitung
Provinzoberin
Leiterin einer Provinz
Provinzleitung
Leiterin einer Provinz mit den Provinzrätinnen
Provinzkapitel
Die höchste beratende und beschlussfassende Autorität einer Provinz
Refektorium
Speisesaal eines Klosters
Rekreation
Gemeinsame Erholungszeit
Stundengebet
Gebet der Kirche, zu dem alle Ordensleute und Kleriker verpflichtet sind; teilt den Tag in Gebetszeiten ein.
Schwestern
Mitglieder der neueren Ordensinstitute im Gegensatz zu den Nonnen (Mitglieder der alten monastischen Gemeinschaften)
Ratio Formationis
Plan für die Aus- und Weiterbildung in einer Ordensgemeinschaft
Theodosia
Ordensinterne Zeitschrift, benannt nach unserem Ordensgründer P. Theodosius Florentini
Vesper
Abendlob der Kirche
Vikariat
Gliedgemeinschaft des Instituts mit eigener Rechtspersönlichkeit, ohne volle Eigenständigkeit
Visitation
Regelmäßige vorgeschriebene Besuche der Provinz- oder der Generalleitung als Mittel zum Bewahren der Einheit und der Lebensordnung (Ordensobservanz)